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Sowohl die heutige Rechtsprechung als auch das erhöhte Ruhebedürfnis moderner Bauherren fordern die gewissenhafte Aufstellung eines Konzeptes für den Schallschutz in Wohn- & Bürogebäuden.
Als staatl. anerkannte Sachverständige für Schallschutz stellen wir Schallschutznachweise für “normale” und “erhöhte” Anforderungen nach DIN 4109 auf.
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