INGENIEURBÜRO BALSTER

Dipl.-Ing. H.-H. Balster
Ingenieurbüro für Baustatik
und Tragwerksplanungen
Beratender Ingenieur BDB
Staatl. anerk. Sachverständiger
für Schall- und Wärmeschutz

Lipper Hellweg 43d
33604 Bielefeld

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Bauphysikalische Nachweise des Wärmeschutzes

Zu den Planungsunterlagen für Neu- und Umbauten gehört die Erarbeitung eines Wärmeschutzkonzeptes.

Dazu wenden wir die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) an, die mit dem Energie-
bilanzverfahren eine zwischen 22% und 45% höhere Anforderung an den Jahres-Heiz-
energiebedarf stellt, als die Wärmeschutzverordnung (WSchVO 95).

Beispiel: Wärmebedarfsausweis