|
Zu den Planungsunterlagen für Neu- und Umbauten gehört die Erarbeitung eines Wärmeschutzkonzeptes.
Dazu wenden wir die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) an, die mit dem Energie- bilanzverfahren eine zwischen 22% und 45% höhere Anforderung an den Jahres-Heiz-
energiebedarf stellt, als die Wärmeschutzverordnung (WSchVO 95).
|